wir müssen etwas tun...
Bundesweiter Proteststurm hatte Erfolg!
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat wie bereits kurz berichtet die umstrittenen neuen Heilmittel-Richtlinien korrigiert, gegen die Patientenverbände, Therapeuten und Selbsthilfegruppen u. a. auch die Selbsthilfegruppe Schlaganfallbetroffener in München in den vergangenen Wochen Sturm gelaufen waren.
Am 1. Dezember hatte der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen die Verordnungsmöglichkeiten von Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie (Krankengymnastik) stark eingeschränkt. Als Grund dafür wurden Kostensteigerungen von mehr als 20 Prozent angeführt.
Diese Therapien sollten künftig nicht mehr auf Dauer verschrieben werden. Vorgesehen hatte der Bundesausschuss Behandlungspausen von zwölf Wochen, eine Verlängerung sollte vom Arzt begründet und von den Kassen genehmigt werden.
Auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Hermann Hack, wandte sich gegen diese Neuauflage der Richtlinien.
Mit den Änderungen des Gesundheitsministeriums sei gewährleistet, erklärte Ulla Schmidt, dass die Verordnung von Heilmitteln sich nur am medizinisch Notwendigen orientiert. So sollen längerfristige Verordnungen künftig wieder möglich sein. Der Patient mit einem Schlaganfall, die Patientin mit einer schweren Multiplen Sklerose oder ähnliche Fälle erhalten die notwendige Behandlung ohne Unterbrechung und ohne weiteren bürokratischen Aufwand, erklärte das Ministerium.
Die langfristige Verordnung kann der Arzt selbst bestimmen. Ist das Genehmigungsverfahren der Kassen innerhalb von fünf Tagen nicht entschieden, erklärt man im Ministerium, so gelte die Genehmigung als erteilt, die Kasse übernehme die Kosten.
Grundsätzlich bleibt das Ministerium aber bei einer Verordnungsmenge von sechs bis zehn Einheiten für Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie, da dies ein sachgerechtes Instrument zur Qualitätssicherung sei. Zurückgenommen wurde auch die starre Altersgrenze für Kinder mit zentralen Bewegungsstörungen. Die Richtlinie tritt am 1. April in Kraft.
Aus: Süddeutsche Zeitung, Nr. 40 vom Mittwoch, 18. Februar 2004
50 % weniger an Heilmittelversorgung ab 01.04.2004
Bis 16.02.2004 können wir uns noch wehren, schaut auf diesen Link:
www.abendblatt.de/daten/2004/02/12/261344.html?prx=1
Protestschreiben an:
Bundesministerium für Gesundheit und Soziales
Internet: http://www.bmgesundheit.de
Postanschrift:
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Mohrenstr. 62
11055 Berlin
Telefon: 030/20640-0
Fax: 030/20640-4974
e-mail: poststelle@bmgs.bund.de
(bei Mails bitte komplette Anschrift mit angeben)
Laut Hamburger Abendblatt von heute (12.02.04) ...ich zitiere:
Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten fordert daher vom Bundesgesundheitsministerium, die Neufassung der Richtlinien zurückzuweisen
und zu überarbeiten. Noch bis 16. Februar kann das Ministerium Einspruch erheben.
Eine Sprecherin des Ministeriums wollte dem Abendblatt nicht bestätigen, ob Ministerin Ulla Schmidt davon Gebrauch macht.
Zitatende.
Also ... es eilt!!!! Was ich unten im Text geschrieben habe, reicht sicherlich nicht mehr aus mit den Karten.
Wer von Euch Fax,Telefon, e-mail hat etc.etc. wäre schön,wenn ihr ein eigenes Schreiben aufsetzt, die Hauptsache, dies tritt nicht in Kraft.
Wäre schön, wenn ihr euch alle die Mühe macht.
Kurz aber heftig!!!
Wir müssen uns auf noch mehr gravierende Einschnitte in der Heilmittelversorgung einstellen,wenn es nicht im letzten Moment noch gelingt,
Bundesministerin Ulla Schmidt zum Handeln zu veranlassen. Denn der Bundesausschuß Ärzte / Krankenkassen hat die Heilmittel-Richtlinien
bzw. den Heilmittel-Katalog überarbeitet und das Therapieangebot, das uns zwingend aus medizinischen Gründen zur Verfügung stehen müsste
und in der Vergangenheit auch zur Verfügung stand, deutlich gekürzt.
Schlimm genug ist es schon,wenn bei akuten Erkrankungen der Wirbelsäule- und / oder den Gelenken wie z. B. Osteoporose, Skoliose und Arthrose
die Zahl von 14 auf 6 Anwendungen begrenzt wird und anschließend in den nächsten 12 Wochen ein Anspruch auf weitere Behandlungen
nur noch im Ausnahmefall besteht.
Noch gravierender trifft es die chronisch Kranken (z. B. Schlaganfallpatienten,MS-Patienten, Rheumatiker,
Kinder mit frühkindliche erworbenen Hirnschädigungen usw.), die im Regelfall eine 12wöchige Therapiepause
zwischen 2 Behandlungsintervallen (Verordnungen) einlegen sollen und damit jährlich nur noch in jedem 2. Quartal behandelt würden.
Noch kann das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) helfen und die geplante Änderung beanstanden.
Helft alle mit, dass dies nicht geschieht!!!
Richtet Euren Protest gegen die geplante Änderung an die für uns zuständigen Politiker. Benutzt die vorgedruckten Postkarten
und tragt Euren Absender ein. Euer Praxis-Team hält einen Vorrat mit verschiedenen Adressen dafür bereit.
BITTE macht mit!!!
Wir sind alle betroffen einer mehr der andere weniger und wie Richard von Weizsäcker sagt:
Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das uns jederzeit genommen werden kann.
Also lasst uns zusammenhalten und kämpfen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hier noch einige Links,wo ihr nachlesen könnt:
www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=15264